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Gilt meine Hausratsversicherung auch für meine Spülmaschine?

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Grundsätzlich kann diese Frage mit einem Ja beantwortet werden. Dabei zeigen sich Einschränkungen, die sich auf das Verhalten des Besitzers und die Ursache beziehen. Aus diesem Grund bietet es sich an, wenn im Vorfeld Informationen über die jeweilige Übernahme der Kosten eingeholt werden. Es handelt sich um allgemeine Informationen, die vereinzelnd Abweichungen aufweisen, die vom Angebot des Versicherers abhängen.

Ursache ist entscheidend

Kommt es beim Betrieb der Spülmaschine zu einem Schaden, handelt es sich in erster Linie um Wasserschäden. Diese sind kostenintensiv und können im Extremfall die Substanz des Hauses beeinträchtigen. Eine weitere Nutzung der Spülmaschine ist durch Einschreiten der Spülmaschinen Reparatur in Berlin möglich. Zudem ist der Reparaturdienst in Berlin zu beauftragen, um ein Gutachten über den Schaden und die Ursache zu erstellen. Im ersten Schritt kommt es auf die Ursache an. Die Informationen, die der Reparaturservice in Berlin mitteilt werden mit den Angaben der Versicherungsnehmer abgeglichen.

Es wird unterschieden, ob es sich um eine grobfahrlässige Handlung handelt. Ein Platzen des Schlauches zur oder in der Spülmaschine lässt sich nicht verhindern. Mit Aquastopp lässt sich die Wassermenge erheblich reduzieren, wodurch die Schadenssumme geringer ausfällt und eine Reparatur in Berlin möglich machen. In diesem Fall wäre es keine grobfahrlässige Handlung. Ausnahme ist, wenn die Wohnung für einen längeren Zeitraum verlassen wird und somit der Schaden unbemerkt bleibt.

Wann zahlt die Hausratsversicherung?

Grundsätzlich ist der Name Programm. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Gegenstände im Haushalt. Dies sieht ebenfalls einen Versicherungsschutz für Haushaltsgeräte vor. Allerdings begrenzen einige Versicherungen ihren Schutz auf bestimmte Situationen. Vor allem bei Wasserschaden gibt es große Unterschiede. Die Marke ist nebensächlich. Einige Hersteller bieten eine zusätzliche Sicherheitstechnik. Dies bezieht sich auf die führenden Modelle von Bosch, Miele, Siemens, Neff, AEG. Dies gilt vor allem für die Großgeräte, wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Herd, Trockner, Kühlschrank und Gefrierschrank. Im Zweifelsfall gilt ausschließlich das, was in den einzelnen Policen festgehalten ist.

Reparatur ist der Neuanschaffung bevorzugt

Ein weiteres Thema ist die Frage, ob von der Hausratversicherung die Kosten für die Spülmaschine Reparatur Berlin übernommen wird. In bestimmten Verträgen ist die Anschaffung eines Neugerätes problemlos möglich. Diese Punkte sollten vor Vertragsabschluss geklärt werden. So kann die Rechnung für die Reparatur in Berlin vorzulegen sein. Diese Summe wird an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Sollte es sich um einen Totalschaden handeln und eine Reparatur ist nicht möglich, dann wird die Neuanschaffung übernommen. Dies lässt sich nicht pauschal sagen, sondern ist dem Vertrag zu entnehmen.

Wird ein Schaden gemeldet, bei dem die Reparatur höher als die Neuanschaffung ist, wird der Wiederbeschaffungswert bezahlt. In der Praxis bedeutet dies, dass in Berlin und anderen Städten die Spülmaschine zum aktuellen Neuwert ersetzt wird. Dabei wird auf die baugleichen Modelle geachtet. Ob ein derartiges oder anderes Gerät gekauft wird, ist individuell zu entscheiden. Der Aufpreis ist aus eigener Tasche zu entrichten.

Handelt es sich um einen geringen Schaden an der Spülmaschine, ist eine Reparatur beispielsweise in Berlin zu beauftragen. Ein Termin kann bei einem telefonischen Kontakt vereinbart werden. Bei großen Haushaltsgeräten wird die Reparatur in der Wohnung der Besitzer vorgenommen. Diese Termine werden nicht nur für eine Reparatur einer Spülmaschine angeboten. Ebenfalls kann eine Begutachtung mit einem Kostenvoranschlag erstellt werden. Dieser kann vor einer endgültigen Kostenübernahme von der Versicherung in Berlin verlangt werden. Die Techniker wissen, worauf es ankommt und welche Inhalte in die Schreiben müssen. Bei einem guten Service werden die Termine in Berlin innerhalb kurzer Zeit angesetzt.

Abwicklung mit Rechnung und Kostenübernahme

Wer glaubt, dass die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung in Berlin direkt übernommen werden, irrt. Die Rechnung wird wie bei einem Kundendienst an den Besitzer gesendet. Dieser überweist die angefallenen Kosten und kann diese von der Versicherung durch das Einreichen der Rechnung wiederholen. Bei Totalschaden und Erstattung des Zeitwertes wird dieser zeitnah an den Versicherungsnehmer überwiesen. Die gesamte Abwicklung wird als unkompliziert beschrieben. Um die Ursache des Schadens am Geschirrspüler zu klären, ist eine enge Zusammenarbeit mit einem Techniker vor Ort notwendig. Dieser kann frei gewählt werden. Empfohlen wird ein Reparaturservice vor Ort in Berlin mit der Vorwahl 030 anzurufen. Die Reparatur kann nach der Klärung mit der Versicherung in Berlin in Auftrag gegeben werden. Ein Blick auf die Bewertungen gibt Auskunft über die Leistungen und die Preise bei einer Reparatur.


030 / 43729567